Archiv: 5. Jun 2014

Steuerkanzlei Gesierich

Bei Online-Wareneinkäufen muss der Empfänger klar sein

Das Finanzamt kann verlangen, dass die Empfänger benannt werden, wenn man eine Zahlung als Betriebsausgabe geltend macht (§ 160 Abgabenordnung). Bei Einkäufen über das Internet ist das problematisch, wenn der Geschäfts­partner nur über einen Benutzernamen auftritt und die Zahlung an
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