Minijobs sind nur dann sozialversicherungsfrei, wenn der Arbeitnehmer maximal 450 Euro im Monat verdient. Dabei wird das Einkommen aus allen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zusammengerechnet. Passen Sie auf: Falls bei Ihnen jemand zu arbeiten anfängt, der schon einen anderen Minijob hat und
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