Archiv: 17. Jul 2014

Steuerkanzlei Gesierich

Erleichterung bei der Rechnungsstellung jetzt amtlich

Damit man den Vorsteuerabzug aus einer Rechnung hat, muss die erbrachte Leistung auf der Rechnung aussagekräftig beschrieben sein (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG). Bis vor kurzem war noch nicht ganz klar, ob hierbei auch auf andere
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