Arbeitgeber können jedem Arbeitnehmer pro Jahr steuerfrei Leistungen im Wert von 500 Euro spendieren, die der „Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung“ dienen (§ 3 Nr. 34EStG). Für die Steuerbefreiung ist der Nachweis erforderlich, dass die Maßnahmen den
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