Derzeit kann man ein Unternehmen völlig steuerfrei verschenken, wenn es der Nachfolger sieben Jahre weiterführt. Wenn man sich mit 85 Prozent Steuerbefreiung zufrieden gibt, sind sogar „nur“ fünf Jahre Fortführung ausreichend. Diese Steuerbefreiungen gelten ohne Betragsgrenze. Der Bundesfinanzhof hält das
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