Steuerfreie Zahlungen werden bei der Prüfung der 450-Euro-Grenze nicht berücksichtigt. Das gilt auch für steuerfreie Nachtzuschläge. (§ 3b EStG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) Häufiges Missverständnis: Zahlen Sie für eine zusätzliche Arbeit zur
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