Archiv: 25. Jul 2014

Steuerkanzlei Gesierich

Ehegattendarlehen mit 42 statt mit 25 Prozent besteuert

Leihen Sie einem Fremden Geld, müssen Sie die Zinseinnahmen nur mit 25 Prozent versteuern. Leihen Sie das Geld aber Ihrem Ehepartner, der die Zinsen steuerlich geltend macht, müssen Sie die Zinseinnahmen mit bis zu 42 Prozent versteuern. Darin sah ein
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