Archiv: 14. Mai 2016

Steuerkanzlei Gesierich

Tipp: Firmenwagen teilen mit niedrig verdienendem Kind

Firmenwagen zu teilen mit einem niedrig verdienenden Kind, bedeutet: halbe Ein-Prozent-Regel. Denn wenn sich zwei Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung teilen, versteuert jeder bloß ein halbes Prozent statt einem Prozent. Denn der geldwerte Vorteil ist nach Köpfen aufzuteilen (BFH,
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