Archiv: 20. Mai 2016

Steuerkanzlei Gesierich

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern Parkplätze überlassen

Wann kostet die Überlassung von Parkplätzen Lohnsteuer und Sozial­abgaben? Stellplätze auf dem Firmengelände: Stellen Sie Ihren Mitarbeitern Stellplätze auf dem Firmengelände zur Verfügung, ist das steuerfrei. Steuerfrei ist auch die Überlassung von extra angemieteten Flächen. Und zwar definitiv dann, wenn
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