Wer Optionen teuer einkauft und billig verkauft, macht einen Verlust aus Kapitalvermögen. Wenn allerdings die Optionen wertlos auslaufen und einfach verfallen, dann war das nach bisheriger Rechtsauffassung des Bundesfinanzministeriums steuerlich irrelevant. (BMF, 18.01.16) Das hat der Bundesfinanzhof nun als falsch
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