Wenn Sie auf Arztrechnungen sitzen bleiben, die die Versicherung nicht erstattet, können Sie diese als „außergewöhnliche Belastung“ bei Ihrer Steuer absetzen. Allerdings rechnet das Finanzamt stets eine so genannte „zumutbare Belastung“ dagegen. Dagegen hatten diverse Steuerzahler geklagt, nun aber vor
Weiterlesen …