Steuerhinterziehung kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. In „besonders schweren Fällen“ beträgt die Freiheitsstrafe sechs Monate bis zehn Jahre (§ 370 Abs. 3 AO). Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass ein „großes Ausmaß einer Steuerhinterziehung“ (= besonders
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