Erhaltungsaufwand an vermieteten Immobilien kann man ohne Betragsbeschränkung sofort als Aufwand verbuchen und im Jahr der Zahlung absetzen. Das gilt allerdings innerhalb der drei ersten Jahre nach dem Kauf nur eingeschränkt. Hier muss man die Grenze „15 Prozent der Gebäudeanschaffungskosten“
Weiterlesen …