„Lieferung frei Haus“ bedeutet, dass Sie Ihre Leistung erst erbracht haben, wenn die Lieferung beim Kunden angekommen ist. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn sich die Auslieferung über den Monats- oder gar Jahreswechsel hinzieht. Beispiel: Ihr Unternehmen verschickte am 28.
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