Archiv: 16. Jul 2020

Steuerkanzlei Gesierich

Das dürfen Sie mit den Corona-Beihilfen nicht machen

Das Bundesfinanzministerium hat eine Spezialregelung für die Monate März bis Dezember 2020 eingeführt. In diesem Zeitraum können Sie Mitarbeitern insgesamt(!) maximal 1.500 Euro steuerfreie Corona-Beihilfe zukommen lassen. Irgendwelche Nachweise über coronabedingte Zusatzbelastungen müssen Sie nicht erbringen. Der Betrag ist sowohl
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