Hier gilt grundsätzlich: Ein Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit ist ein Arbeitsunfall und steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei ist nicht der Ort der Tätigkeit entscheidend, sondern, ob die Tätigkeit in engem Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht.
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