Unternehmer halten es manchmal für clever, einen Lohnsteuerprüfungsbericht für sich zu behalten und nicht an die Rentenversicherung (DRB) weiterzugeben. Sie hoffen, dass der nächste Sozialversicherungsprüfer von der stattgefundenen Lohnsteuerprüfung ohnehin nichts mitbekommt. Das ist aber gar nicht clever: Denn jeder(!) Prüfer
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