Wer Kapitalerträge bis 801 Euro (Verheiratete 1.602 Euro) hat und einen Freistellungsauftrag erteilt, dem zieht die Bank keine Kapitalertragsteuer ab. Höhere Kapitalerträge über 801/1.602 Euro: Hier muss die Bank Kapitalertragsteuer einbehalten. Freiwillige Abgabe der Steuererklärung: Ist der persönliche Steuersatz niedriger als
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