Die Kosten einer Betriebsveranstaltung (zum Beispiel einer Weihnachtsfeier) sind lohnsteuerfrei, soweit sie den Freibetrag von 110 Euro pro Kopf nicht überschreiten. Strittig war immer, ob auf die angemeldeten Arbeitnehmer abzustellen ist oder auf die tatsächlich teilnehmenden. Ein wichtiger Unterschied! Denn wenn
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