Archiv: 21. Aug 2021

Steuerkanzlei Gesierich

Aktienverluste: Verlust-Verrechnungsverbot verfassungswidrig?

Bei Kapitaleinkünften gibt es zwei Verlustbeschränkungen: Kapitalverluste können nur mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden – nicht mit anderen Einkünften. Aktien-Veräußerungsverluste können nur mit Aktien-Veräußerungs­ge­winnen verrechnet werden, nicht aber mit anderen positiven Kapitaleinkünften. Das ist nach Meinung des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig: Er hat
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