Bei Kapitaleinkünften gibt es zwei Verlustbeschränkungen: Kapitalverluste können nur mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden – nicht mit anderen Einkünften. Aktien-Veräußerungsverluste können nur mit Aktien-Veräußerungsgewinnen verrechnet werden, nicht aber mit anderen positiven Kapitaleinkünften. Das ist nach Meinung des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig: Er hat
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