Archiv: 1. Jan 2015

Steuerkanzlei Gesierich

Warum Sie EU-Erwerbe korrekt versteuern sollten

Wenn Sie Lieferungen aus einem anderen EU-Land erhalten, müssen Sie in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung einen innergemeinschaftlichen Erwerb erklären und 19 Prozent Umsatzsteuer abführen. Diese Umsatzsteuer ist gleichzeitig als Vorsteuer abzugsfähig. Manche Unternehmen arbeiten hier nicht so genau und melden so etwas
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