Ohne korrekte Rechnung im Sinne von § 14 UStG haben Sie keinen Vorsteuerabzug. Nun gibt es manche schlampigen Unternehmen, die es einfach nicht schaffen, eine ordnungsgemäße Rechnung zu schreiben. Dürfen Sie dann, wenn Ihr Lieferant oder Dienstleister Ihnen keine Rechnung
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