Archiv: 13. Jan 2015

Steuerkanzlei Gesierich

Wann Ihr Mitarbeiter sein Essen besser selber bezahlt

Verpflegungspauschalen sind zu kürzen um 4,80 Euro für Frühstück und 9,60 Euro für Mittagessen, wenn der Arbeitgeber das Essen besorgt oder bezahlt. Diese Pauschalen gelten auch, wenn das Essen billiger war. Beispiel: Ein Vertreter ist über acht Stunden unterwegs und
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