8,50 Euro einheitlicher Mindestlohn gelten seit dem 1. Januar 2015. Vor allem, um Landwirtschaftsbetriebe mit schlecht bezahlten Erntehelfern aus Osteuropa im Gegenzug ein wenig zu entlasten, wurde der maximale Zeitraum für kurzfristige Beschäftigungen von zwei auf drei Monate ausgedehnt. Eine
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