Archiv: 28. Feb 2015
Steuerkanzlei Gesierich
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer hatte ein kleines Privatflugzeug mit entsprechendem Flugschein. In einem Jahr war er insgesamt 111 Stunden geflogen, davon 30 Stunden zu geschäftlichen Terminen. Dementsprechend wollte er 27 Prozent der Kosten des Flugzeugs absetzen. Vor dem Finanzamt und dem Finanzgericht
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Betriebsprüfer haben das Recht, von Ihnen bestimmte Unterlagen zu verlangen. Der Prüfer muss dann aber immer mitteilen, welche Unterlagen er konkret wünscht. Genau die sollte er bekommen – und keine anderen. Manche Steuerpflichtigen begehen den Kardinalfehler und sagen zum Prüfer:
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Machen Sie eine Geschäftsreise ins Ausland, kann Ihre Firma die Übernachtungskosten absetzen. Falls Sie ein besonders günstiges Hotel finden, lohnt es sich, dieses selbst zu bezahlen und sich stattdessen den Pauschbetrag laut Reisekostentabelle steuerfrei auszahlen zu lassen. Darüber hinaus können
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Wenn Sie Ihren Mitarbeitern ein kostenloses Mittagessen in der eigenen Kantine oder per Restaurantscheck anbieten, müssen diese die Mahlzeit seit 1. Januar 2014 mit 3,00 Euro versteuern. Dieser Wert wurde für 2015 nicht angepasst. Oder: Der Arbeitnehmer muss 3,00 Euro
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