Archiv: 2. Jan 2015

Steuerkanzlei Gesierich

Gebäudesanierung: Vermeiden Sie diese Fallstricke

Eines der wenigen Steuersparmodelle, die es noch gibt: Sie kaufen ein renovierungsbedürftiges Gebäude und renovieren es. Erhaltungsaufwendungen können Sie nämlich sofort unbegrenzt als Werbungskosten absetzen. Allerdings dürfen Sie innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf höchstens 15 Prozent der
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