Für volljährige Kinder bekommt man nur dann Kindergeld, wenn diese eine Ausbildung machen. In der entsprechenden Vorschrift (§ 32 EStG) wird Kindergeld zwar auch für diverse Freiwilligendienste gewährt, nicht aber bei freiwilligem Wehrdienst. Das oberste Steuergericht entschied jedoch, dass die
Weiterlesen …