Archiv: 21. Jan 2015

Steuerkanzlei Gesierich

Aufzug statt Treppenlift steuerlich sehr wohl absetzbar

Ein älterer Steuerzahler war nicht mehr in der Lage, die Treppe in den ersten Stock seines Hauses zu steigen. Ein Treppenlift war baulich nicht möglich, und so baute sich der Mann einen richtigen Aufzug ein. Das Finanzamt bezeichnete das als
Weiterlesen …

Archiv

Januar 2015
M D M D F S S
 1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031  

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching