Für ganztägige Geschäftsreisen kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer 24 Euro Verpflegungspauschale auszahlen. Diese wird um 9,60 Euro für Mittag- und für Abendessen gekürzt und um 4,80 Euro für das Frühstück. Gekürzt werden muss immer dann, wenn auf Veranlassung und auf
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