Archiv: 23. Dez 2014

Steuerkanzlei Gesierich

Renovieren Sie vermietetes Eigentum noch vor Jahresende

Haben Sie Wohnungen oder ein Haus vermietet? Bedenken Sie: Renovierungen können Sie unbegrenzt und sofort bei Zahlung absetzen. (Einschränkungen gelten innerhalb von 36 Monaten nach dem Kauf der Immobilie.) Beispiele: Neuer Teppich, neue WC-Schüssel, neuer Anstrich. Ihr Handwerker hat 2014
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