Für Leistungen, die auf elektronischem Weg (z. B. per Internet) verkauft werden (z. B. eBooks, Apps für Smartphones, Telekommunikationsleistungen oder Download von Filmen), wird ab 2015 der umsatzsteuerliche „Ort der Leistung“ verlegt. Ab 2015 ist er immer am Wohnort bzw.
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