Krankenversicherungsbeiträge können Sie zwar absetzen, aber Beitragsrückerstattungen müssen Sie dagegen rechnen. Der Hintergrund: Seit 2010 kann man Krankenversicherungsbeiträge (soweit sie auf „Basisleistungen“ entfallen) in unbeschränkter Höhe absetzen. Bekommt man in einem späteren Jahr Beitragsrückerstattungen für alte Jahre, muss man die
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