Das Bundesverfassungsgericht hat die geltenden Regeln, insbesondere die Verschonungsabschläge für Betriebsvermögen – in Höhe von 85 oder 100 Prozent – am 17.12.2014 für verfassungswidrig erklärt. (Az: 1 BvL 21/12) Sehen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts. Bis 30.6.2016 gilt
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