Wenn der Vermieter gleichzeitig der Mehrheitsgesellschafter der GmbH ist, unterstellt das Finanzamt in aller Regel eine so genannte „Betriebsaufspaltung“… Mehr zu diesem Thema finden Sie auf meinem Youtube-Kanal: Steuerberater Gesierich Herzliche Grüße Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich Steuerberater für Gilching
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