Im Mindestlohngesetz (MiLoG) ist vorgesehen, dass die Dokumentationspflichten durch Rechtsverordnung modifiziert werden können. Das ist zwar bisher nicht geschehen, steht aber unmittelbar bevor (vgl. Mindestlohnaufzeichnungsverordnung, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten soll). Zum Beispiel könnte es sein, dass
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