Rentenversicherung: Nächstes Jahr steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von 5.950 Euro auf 6.050 bzw. 5.200 Euro im Monat (West/Ost). Krankenversicherung: Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2015 bundeseinheitlich auf 54.900 Euro jährlich. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
Weiterlesen …