Die Überlassung eines betrieblichen Mobiltelefons an Mitarbeiter ist steuerfrei, inklusive Übernahme der Handygebühren (§ 3 Nr. 45 EStG). Lohnsteuerprüfer finden dennoch immer wieder folgende zwei Fehler: Nur Einzugsermächtigung erteilt ohne Umschreiben der Rechnung: Wenn Sie einfach die Mobilfunkrechnung des Mitarbeiters vom
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