Archiv: 8. Mrz 2021

Steuerkanzlei Gesierich

Wann das Smartphone für Mitarbeiter steuerfrei ist

Die Überlassung eines betrieblichen Mobiltelefons an Mitarbeiter ist steuerfrei, inklusive Übernahme der Handygebühren (§ 3 Nr. 45 EStG). Lohn­steuerprüfer finden dennoch immer wieder folgende zwei Fehler: Nur Einzugsermächtigung erteilt ohne Umschreiben der Rechnung: Wenn Sie einfach die Mobilfunkrechnung des Mitarbeiters vom
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