Abkömmlinge in gerader Linie bekommen zwar alle die günstigen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuersätze nach Steuerklasse I, die Freibeträge sind aber gestaffelt. Kinder bekommen 400.000 Euro Freibetrag, Enkelkinder 200.000 Euro und Urenkel nur 100.000 Euro. Davon wird nur abgewichen, wenn deren Eltern
Weiterlesen …