Archiv: 4. Mrz 2021

Steuerkanzlei Gesierich

Urenkel sind keine Enkel

Abkömmlinge in gerader Linie bekommen zwar alle die günstigen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuersätze nach Steuerklasse I, die Freibeträge sind aber gestaffelt. Kinder bekommen 400.000 Euro Freibetrag, Enkelkinder 200.000 Euro und Urenkel nur 100.000 Euro. Davon wird nur abgewichen, wenn deren Eltern
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