Archiv: 6. Mrz 2021

Steuerkanzlei Gesierich

Fallstricke und Sonderfälle beim Kurzarbeitergeld

Wann können Sie Kurzarbeitergeld beantragen? Im Moment (bis Ende März 2021) gilt noch eine doppelte Grenze von zehn Prozent. Das bedeutet: mindestens zehn Prozent der Beschäftigten müssen mindestens zehn Prozent ihres Bruttogehalts verloren haben. Sofern die Kurzarbeit bei Ihnen erst ab 1.
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