Archiv: 30. Mrz 2021

Steuerkanzlei Gesierich

Verbilligte Vermietung ab 2021: Das müssen Sie wissen

Wenn Sie bei der Vermietung einer Wohnung mindestens 50 Prozent der orts­üblichen Marktmiete verlangen, können Sie ab 2021 trotzdem die vollen Werbungskosten dagegen rechnen. Bei weniger als 50 Prozent wird gekürzt. (§ 21 Abs. 2 EStG) Beispiel: Die ortsübliche Warmmiete wäre
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