Bis zum 14. Geburtstag kann man Kinderbetreuungskosten bis zu 4.000 Euro jährlich als Sonderausgabe geltend machen. (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) Für die Kinderbetreuung kann man auch die Großeltern einsetzen: Es ist dringend zu empfehlen, einen klaren und eindeutigen
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