Archiv: 10. Mrz 2021

Steuerkanzlei Gesierich

Wann Sie die BahnCard voll absetzen können

Eine Juristin hatte sich eine BahnCard 100 (100 Prozent Rabatt auf alle Bahnfahrten) erster Klasse für stolze 7.668 Euro gekauft. Das Finanzamt erkannte das nicht in voller Höhe als Werbungskosten an. Das angerufene Finanzgericht verglich jedoch die Kosten der BahnCard
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