Abfindungen sind sozialversicherungsfrei, denn Sozialversicherung fällt nur an für eine aktive Tätigkeit. Eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist aber kein Entgelt für eine aktive Tätigkeit. Häufiger Irrtum: Oft werden in eine Abfindung Ansprüche aus der vorherigen Tätigkeit mit hineingepackt,
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