Wenn Sie einen freien Mitarbeiter oder Subunternehmer beschäftigen, ist es manchmal nicht ganz eindeutig zu beurteilen, ob derjenige wirklich selbstständig ist oder in Wahrheit sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Bisher gab es hier schon ein Statusfeststellungsverfahren. Dabei gibt es jetzt ab 1. April
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