Ein Mann besaß ein marodes Mietshaus, das er kernsanieren wollte. Dafür mussten natürlich zuerst alle Mieter ausziehen. Diesen zahlte er eine Abfindung und wollte die Zahlungen sofort als Werbungskosten absetzen. Das Finanzamt und das Finanzgericht Münster waren hingegen anderer Meinung:
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