Bereits 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die alte Bewertung von Immobilien grundgesetzwidrig ist. Warum? Es gab manche Immobilien mit gleichem Verkehrswert, deren Einheitswert aber zum Teil um Faktor fünf voneinander abgewichen ist. Das musste der Gesetzgeber beseitigen. Die alte
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