Archiv: 21. Mrz 2022

Steuerkanzlei Gesierich

50-Prozent-Kulanz gilt nicht für vermietete Gewerbeimmobilien

Wenn Sie Wohnungen oder Häuser für mindestens die halbe ortsübliche Warmmiete vermieten, können sie trotzdem 100 Prozent der Kosten geltend machen. Woran manche nicht denken: Diese Regelung gilt nur für Wohn­immobilien! (§ 21 Absatz 2 EStG) Beispiel: Otto vermietet Büroräume
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