Wenn Sie Wohnungen oder Häuser für mindestens die halbe ortsübliche Warmmiete vermieten, können sie trotzdem 100 Prozent der Kosten geltend machen. Woran manche nicht denken: Diese Regelung gilt nur für Wohnimmobilien! (§ 21 Absatz 2 EStG) Beispiel: Otto vermietet Büroräume
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