Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass man keinen Vorsteuerabzug aus einer Rechnung eines Ist-Versteuerers hat, solange man die Rechnung noch nicht bezahlt hat (EuGH, 10.02.22, C-9/20 „Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136“). Nach aktueller Rechtslage haben Sie den Vorsteuerabzug immer schon dann,
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