Archiv: 16. Mrz 2022

Steuerkanzlei Gesierich

Steuertipps rund ums Dienstfahrrad

Tipp: Fahrräder, die zusätzlich zum Arbeitslohn zur Verfügung gestellt werden, sind steuerfrei. Theoretisch fällt also die Steuerfreiheit weg, wenn Sie eine Zuzahlung verlangen. Das können Sie aber vermeiden, indem Sie Zuzahlungen des Mitarbeiters vom geldwerten Vorteil abziehen. (§ 3 Nr.
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