Paketzusteller parken beim Ausliefern oft in zweiter Reihe und bekommen dafür Strafzettel. Ein Paketzustelldienst hatte die Park-Strafzettel seiner Paketzusteller übernommen. Das Finanzamt sah darin steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das Finanzgericht Düsseldorf hat aber entschieden, dass das nicht der Fall ist, weil das
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